Unsere Preise
Unsere Helfer bieten ein breites Spektrum an Unterstützung im Alltag.
Wir haben einen fairen Festpreis ohne vertragliche Bindung.
Ab Pflegegrad 1 direkte Abrechnung und Erstattung über die Pflegekasse möglich.

Haushalts- & Alltagshilfe
Alltagshilfe
Gesellschaft leisten
Einkaufen
Zubereitung von Mahlzeiten
Müll entsorgen
Geschirrspülen
Wäsche waschen
Bettwäsche wechseln
Reinigung
34,- € / Std.

Pflegehilfe
Duschhilfe
Körperpflege und -hygiene
IKM-Wechsel
44,- € / Std.*
* Lediglich Privatzahler.

Betreuung & PhysioSport
Förderung kognitiver Fähigkeiten
Demenzhilfe (Snoezelen-Methode und weitere)
Mobilitätsfördernde Maßnahmen
Physio-Fitness Trainingseinheiten
34,- € / Std.

Anfahrt
Fahrten bis zu 10 Kilometern sind im Preis enthalten. Für weitere Entfernungen berechnen wir eine Pauschale von 4,50 €.
Mindestbuchung
Die Mindestdauer pro Einsatz beträgt 2 Stunden.
Unsere Leistungen können Sie über zwei Wege buchen

Abrechnung
privat
Sollten Sie finanziell gut aufgestellt sein und keine Pflegestufe haben, besteht die Möglichkeit, unsere Leistungen privat in Anspruch zu nehmen.
In diesem Fall erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bitte innerhalb einer Woche begleichen.

Abrechnung
über die Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1 haben Sie die Möglichkeit, unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen.
In diesem Fall stellen wir keine Rechnung an Sie, sondern rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Dafür benötigen wir lediglich Ihre Unterschrift auf einem Leistungsnachweis (Formblatt) nach der erbrachten Arbeit – alles Weitere übernehmen wir für Sie.
Nutzen Sie schon alle Leistungen, die Ihnen zustehen?
Viele Pflegeleistungen bleiben oft ungenutzt – sei es aus Unwissenheit oder Unsicherheit. Dabei stehen Ihnen oft mehr Unterstützungsangebote zu, als Sie denken.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ob Entlastungsbetrag, zusätzliche Betreuungsleistungen oder private Zusatzangebote – wir beraten Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen können.
Sie nutzen noch nicht alle Möglichkeiten Ihrer Pflegeleistung?
Wichtige Information zum Entlastungsbetrag ab 2025
Wussten Sie schon? Ab dem Jahr 2025 wird der monatliche Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von 125 € auf 131 € erhöht.
Nutzen Sie diesen Betrag bereits vollständig? Oder möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht? Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie den Entlastungsbetrag optimal einsetzen können.
Kennen Sie sich aus mit den folgenden Leistungen der Pflegekassen (bzw. Krankenkassen) aus:
- Pflegegeld
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Sachleistungen
*weitere Details zur Pflegehilfe:
Der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege
Während die Grundpflege Körperpflege, Ernährung und Mobilität umfasst, beschreibt die Behandlungspflege die Durchführung von medizinischen Handlungen. Dazu gehören zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel oder auch Injektionen.